Beitragserhöhungen in der GKV
In der GKV gibt es eine Umverteilung zwischen besser Verdienenden und weniger gut Verdienenden, zwischen Ledigen und Verheirateten und zwischen Jungen und Alten. Die von den gesetzlichen Kassen zu erbringenden Leistungen sind vom Gesetzgeber vorgegeben und haben Gültigkeit für alle gesetzlichen Krankenkassen. Die private Krankenversicherung ist eine individuelle Versicherung, die genau auf die Bedürfnisse des jeweiligen Versicherungsnehmers abgestimmt wird. Der Beitrag in der PKV richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, dem gewählten Versicherungsschutz, dem momentanen Gesundheitszustand und evtl. Risikozuschlägen auf Grund etwaiger Vorerkrankungen. Jede Risikogruppe wird in gesonderte Tarife eingestuft, die mit den zu erwartenden Leistungen ausgestattet sind. Die Summe der Leistungen des Versicherers sollte der Summe der Beiträge der Versicherungsnehmer in dieser Risikogruppe entsprechen. Für zu versichernde Familienmitglieder müssen gesonderte Versicherungsverträge abgeschlossen werden. Regelmäßige Beitragserhöhungen decken die sich ständig erhöhenden Kosten, für die Leistungen sowie die Fortschritte in den medizinischen Entwicklungen, ab. Da der Versicherungsnehmer in der PKV durch die Wahl seines individuellen Tarifes auch die Leistung wählt, hat er Einfluss auf den monatlichen Beitrag. (Analysen und Versicherungsvergleiche) Das heißt: Eine hohe Leistung erfordert einen hohen Beitrag, eine reduzierte Leistung ermöglicht einen niedrigen Beitrag. Außerdem kennt die PKV eine Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten, womit der Versicherungsnehmer ebenfalls Einfluss auf die monatlichen Beiträge nehmen kann. Für Arbeitnehmer gilt: Bis zur Beitragsbemessungsgrenze teilen sich auch hier Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge jeweils zur Hälfte. Für Frauen liegen die Beiträge in der PKV höher. Dies liegt vor allem daran, dass Frauen öfter medizinisch behandelt werden, sowie an Schwangerschafts- und Geburtskosten. Für Familien mit Kinder ist die PKV in der Regel teuerer als die GKV. Ebenfalls für Paare die eine Familie gründen und Kinder bekommen möchten. Für diese Personen empfiehlt sich die GKV, da hier alle Personen ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert sind. Die PKV eignet sich vor allem für gutverdienende Einzelpersonen und für doppelt verdienende Ehepaare mit und ohne Kinder. Diese können im Laufe der Zeit, bei besseren Leistungen der privaten Krankenversicherungen erheblich an Beiträgen sparen.
Ihr Auto benötigt auch eine Versicherung. Eine Autoversicherung finden Sie hier.
Beitragsberechnung
Die GKV berechnet ihre Beiträge Einkommensabhängig. Zur Beitragsberechnung
wird das Einkommen herangezogen. Die Leistungen der Krankenkassen unterscheiden
sich kaum.
Die PKV hingegen kalkuliert in Abhängigkeit zum Risiko.
Zur Beitragsermittlung wird das Eintrittsalter, Geschlecht, der Gesundheitszustand
und der Leistungsumfang – der von PKV zu PKV sehr unterschiedlich sein kann
– zu Grunde gelegt.
Für das höhere Krankheitsrisiko im Alter bilden die privaten Krankenversicherungsgesellschaften
Altersrückstellungen. Mit diesen Altersrückstellungen sollen die
steigenden Beiträge im Alter abgefangen werden. Des Weiteren bieten die
privaten Krankenversicherer einen Beitragsentlastungstarif für das Alter
an, um die Beiträge mit einem dynamischen Betrag oder einem konstanten
Betrag zu entlasten.
Eine andere Möglichkeit den Krankenversicherungsbeitrag im Alter zu senken
ist der Wechsel in einen anderen Tarif des Versicherers. Es kann durchaus
möglich sein, dass das Versicherungsunternehmen einen Tarif mit vergleichbaren
Leistungen aber günstigeren Beiträgen anzubieten hat. Bei einem
solchen Tarifwechsel werden die bereits angesparten Altersrückstellungen
mit in den neuen Tarif übernommen.
Bei einem Tarifwechsel kann es nur für eventuelle Mehrleistungen zu einer
erneuten Gesundheitsprüfung kommen. Wir bieten auf unserer Homepage in
der Rubrik „Krankenversicherungen“
die Möglichkeit der Beitragsoptimierung einer vorhandenen privaten Krankenversicherung.
Eine weitere günstige Möglichkeit bietet sich mit dem Wechsel in
einen Basis- oder Standardtarif. Dieser Tarif, muss von allen Versicherern,
für über 55-Jährige mit einer mindestens 5-Jährigen Versicherungsdauer
bei der Gesellschaft, angeboten werden. Der Tarif sieht die Minimalversorgung,
wie die Leistungen in den gesetzlichen Kassen vor und der Beitrag darf den
Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen nicht übersteigen.
Bei diesem Basissatz gilt zu beachten, dass die private Krankenversicherung
nur den 1,7fachen Satz für Behandlungen erstatten. Es ist ratsam dies
vorher mit den Ärzten abzuklären.
Wenn man nicht in einen anderen, neuen Tarif wechseln möchte, kann man
durch die Überprüfung seiner Police evtl. andere Beitragseinsparungen
entdecken wie zum Beispiel:
* Erhöhung des Selbstbehaltes im ambulanten Bereich,
* Statt dem Einbettzimmer, eine Unterbringung im Zweibett- bzw. Mehrbettzimmer
im stationären Bereich abschließen,
* Erhöhung des Selbstbehaltes im zahnärztlichen Bereich,
* Überprüfung der Notwendigkeit und Höhe eines Krankenhaustagegeldes
Das seit dem 1.1.2000 gültige Gesetz „Gesundheitsreform 2000“ sieht auch
für die privaten Krankenversicherer verschiedene Maßnahmen vor.
So wird zum Beispiel bei Abschluss eines Neuvertrages seit dem 1.1.2000 ein
pauschaler Aufschlag von 10 Prozent, auf die ermittelten Beiträge, erhoben.
Diese gesetzliche Vorgabe trifft alle 21- bis 60-Jährige und soll für
höhere Altersrückstellungen und somit für mehr Beitragsstabilität
im Alter sorgen.
Bereits bestehende Verträge können ebenfalls von dieser Regelung
Gebrauch machen. Die Versicherer müssen ihren Kunden seit dem 1.1.2000
das Angebot machen, die Beiträge in Schritten von 2 Prozent über
5 Jahre auf 10 Prozent anzupassen. Der Versicherungsnehmer kann dieses Angebot
jedoch, binnen einer Frist von 3 Monaten, ablehnen.
Des Weiteren müssen die Versicherungsgesellschaften künftig 90 Prozent
der Zinsüberschüsse an die Versicherten weitergeben.
Der für ältere Versicherungsnehmer brancheneinheitliche Basis- bzw.
Standardtarif für Ehepaare sieht für beide Ehepartner zusammen nur
noch 150 Prozent des Standardtarif-Höchstsatzes vor. Bisher musste jeder
Versicherte 100 Prozent an Beitrag leisten. Für Rentner, Ruhegehaltsbezieher
und ggf. Erwerbsunfähige ist ein Wechsel in den Standard- bzw. Basistarif
möglich.
Personen, die das 55. Lebensjahr erreicht haben und seit mindestens 5 Jahren
privat versichert sind, auch wenn deren Einkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze
liegt, können seit dem 1.7.2000 nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung
zurückwechseln. Das gleiche hat Geltung für evtl. Teilzeitbeschäftigte
oder Personen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten.