Leistungsabwicklung in der private Krankenversicherung
Der privat Versicherte muss dem Versicherer die entstandenen Aufwendungen anhand von Rechnungsbelegen nachweisen. Grundsätzlich ist der Patient der Vertragspartner des Arztes und hat für die fristgerechte Bezahlung von Honorarforderungen des Arztes zu sorgen. Die Versicherer sind jedoch in der Regel bereit auch unbezahlte Rechnungen zu regulieren. Ärzte wiederum wissen um diesen Umstand der Rechnungseinreichung und geben dem Patienten i. d. R. Zeit mit der Bezahlung bis der Patient das Geld von seiner Versicherung erhalten hat. Die Arztrechnungen müssen folgende Merkmale aufweisen, damit eine reibungslose Abrechnung möglich ist. Name des behandelten Arztes, Auflistung der behandelten Krankheiten, Angabe der angewendeten Gebührenordnung, (zum Versicherungsvergleich) die jeweiligen Gebührensätze und Steigerungssätze und Datum der Leistungserbringung Der Versicherte erhält von seinem Krankenversicherungsunternehmen für den Fall eines stationären Aufenthaltes eine Kostenübernahmeerklärung. Aufgrund dieser Kostenübernahmeerklärung braucht der Privatpatient nicht in Vorleistung zu treten. Apothekenkosten müssen vorbezahlt werden und mit der Honorarforderung bei dem Versicherungsunternehmen eingereichet werden. top
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Leistungsabwicklung
Der privat Versicherte muss dem Versicherer die entstandenen Aufwendungen
anhand von Rechnungsbelegen nachweisen.
Grundsätzlich ist der Patient der Vertragspartner des Arztes und hat
für die fristgerechte Bezahlung von Honorarforderungen des Arztes zu
sorgen. Die Versicherer sind jedoch in der Regel bereit auch unbezahlte Rechnungen
zu regulieren. Ärzte wiederum wissen um diesen Umstand der Rechnungseinreichung
und geben dem Patienten i. d. R. Zeit mit der Bezahlung bis der Patient das
Geld von seiner Versicherung erhalten hat.
Die Arztrechnungen müssen folgende Merkmale aufweisen, damit eine reibungslose
Abrechnung möglich ist.
* Name des behandelten Arztes,
* Auflistung der behandelten Krankheiten,
* Angabe der angewendeten Gebührenordnung,
* die jeweiligen Gebührensätze und Steigerungssätze und
* Datum der Leistungserbringung
Der Versicherte erhält von seinem Krankenversicherungsunternehmen für
den Fall eines stationären Aufenthaltes eine Kostenübernahmeerklärung.
Aufgrund dieser Kostenübernahmeerklärung braucht der Privatpatient
nicht in Vorleistung zu treten.
Apothekenkosten müssen vorbezahlt werden und mit der Honorarforderung
bei dem Versicherungsunternehmen eingereichet werden.
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